Editorial
Vor einem Jahr konnten wir an dieser Stelle über die Vernehmlassung des Kantonalen Raumplanungsgesetzes berichten. Unter anderem ging es darum, dass bereits bei Neubauten mit mehr als vier Wohnungen die hindernisfreie Zugänglichkeit der einzelnen Wohnungen gewährleistet wird und nicht erst bei acht Wohnungen. In der Oktobersession hat der Grosse Rat diese Gesetzesänderung gutgeheissen. Wir freuen uns über diesen Entscheid, welcher das Angebot an behindertengerechten Wohnungen verbessert.
Ab Seite 15 finden Sie den Jahresbericht von Procap Grischun, welcher Auskunft über unsere letztjährigen Aktivitäten gibt. Wir dürfen wiederum auf ein erfolgreiches Jahr zurückschauen, in welchem wir sehr viel Sympathie und Wohlwollen erfahren durften. Die vielen Begegnungen mit Mitgliedern, Organisationen und Partnern haben uns viel Freude bereitet. Dies motiviert uns, auch in Zukunft unsere Mitglieder zu unterstützen.
Vielen Dank
Philipp Ruckstuhl
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