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Vortrag Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in der Casa Depuoz Kopieren
8. Mai 2019 | 19:00 bis 21:30

Referent: Martin Boltshauser, Leiter Rechtsdienst Procap Schweiz.
Am Mittwoch, 8. Mai 2019, 19 – 21.30 Uhr findet in der Casa Depuoz in Trun eine rund zweistündige Informationsveranstaltung zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welches ab Januar 2013 in Kraft trat, statt. Die Informationsveranstaltung ist in erster Linie für Eltern von Kindern mit Behinderung, für Angehörige sowie für Personen, die sich für eine Beistandschaft interessieren, gedacht. Der Referent gibt eine Übersicht über die Regelungen im Kindes – und Erwachsenenschutzrecht. Wie ist im neuen Recht vorzugehen, wenn die elterliche Sorge über das 18. Altersjahr hinaus geregelt werden soll? Was gibt es für Formen der Beistandschaft? Wann ist eine Beistandschaft notwendig und wer kann oder soll sie übernehmen? Wie wird eine Beistandschaft eingerichtet? Wer kann eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag erstellen? Was sind die Formvorschriften? Wann spielt das gesetzliche Vertretungsrecht eine Rolle? Der Referent erklärt die Regeln mit vielen Beispielen aus der Praxis und steht für Fragen zur Verfügung.
Der Vortrag richtet sich vorwiegend an Eltern von Kindern mit Behinderungen. Im Anschluss an den Vortrag gibt es einen kleinen Apéro.
Wann: Mittwoch, 8. Mai 2019, 19 Uhr – 21.30 Uhr Wo: Casa Depuoz, Trun Eintritt: frei, Kollekte Infos und Anmeldungen: Procap Grischun Regionalstelle Surselva Tel.: 081 941 25 32 oder www.procapgrischun.ch